Google droht ein Verwaltungsverfahren in Deutschland und vielleicht in der gesamten EU
Silvan Mundorf 06/07/2013Johannes Caspar, der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, sieht in den Bestimmungen des Google Konzerns eine Verletzung des europäischen Rechts. Er eröffnete ein Verwaltungsverfahren gegen die Änderungen, die der Suchmaschinenriese am 01.03.2012 einführte und die Rechte der Nutzer damit beschneidet.
Die Datenschutzbehörde Hamburg verfasste eine Mitteilung, die erklärte, dass die Datenverbreitungsmethoden Googles nicht mit europäischem Recht konform seien. Google wird derzeit noch die Chance gegeben sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Am 01.03.2012 änderte Google seine Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes und fasste für alle rund 70angebotenen Dienste die Privatsphärebestimmungen zusammen. Johannes Caspar geht genau dagegen im Rahmen einer von der CNIL, die französische Datenschutzbehörde, koordinierten Aktion vor.
Diese wird von der Artikel 29 Datenschutzgruppe unterstützt, welchedie jeweiligen Datenschutzbehörden der 29 EU Mitglieder bündelt.
Google geht laut ihrer Meinung nicht sensibel genug mit den Nutzerdaten um. Es wird eine fehlende Transparenz bemängelt, die bewirkt, dass Nutzer nicht kontrollieren können wer auf seine Daten zugreift und wofür diese verwendet werden. Des Weiteren sei nirgends geregelt, wie lange Google die persönlichen Daten ohne die Zustimmung der betroffenen Person speichern dürfe.
Ebenfalls wird bemängelt, dass Google Informationen aus unterschiedlichen sozialen Netzwerken sammelt und zur Erstellung eines umfassenden Profils verwendet.
Die Behörden haben Google bis zum 15.08.2013 Zeit gegeben, eine Stellungnahme zu verfassen.
Je nach Verlauf der Anhörung sei es denkbar, dass Google zu einer Abänderung der Verbreitungsmethoden gezwungen wird und seine Datenschutzbestimmungen überdenken muss.
Johannes Caspar fordert, dass der betroffene Nutzer klar darüber informiert werden muss, welche Daten Google von ihm sammelt und wofür diese genutzt werden. Die aktuellen Bestimmungen der Suchmaschine seien sehr vage formuliert und ermöglichen dem Konzern völlig frei mit sensiblen Daten zu jonglieren, ohne dass der Betroffene davon Wind bekommt.
Eine weitere Forderung der Artikel 29 Datenschutzgruppe ist es, dass ein Nutzer selbst darüber entscheiden kann, ob ein netzwerkübergreifendes Profil erstellt werden soll, oder nicht.
Die Behörden der Nationalstaaten Frankreichs, Italiens, der Niederlande, Spaniens und Großbritanniens gehen ebenfalls gegen die, aus ihrer Sicht, dubiosen Methoden Googles vor und kündigten bereits im April an, gemeinsam etwaige Schritte einzuleiten, um so die Rechte der Surfer zu schützen.
Es bleibt abzuwarten wie Google auf die Anschuldigungen reagiert und ob die europäischen Behörden genügend Macht haben, den Konzern zum Einlenken zu bewegen.
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