Widerspruchsrecht für den Adresshandel genommen

Daniel 06/07/2012

Und da haben wir wieder das nette Thema Adresshandel im Gepäck. Wie wäre es denn, wenn der Staat uns an dieser Stelle an den Einnahmen teilhaben lässt? Das Einwohnermeldeämter die Adressen verkaufen habe ich im November 2010 aufgefasst. So ist es Unternehmen möglich die Adressen zu kaufen. Jetzt wird dem Bürger noch ein Riegel vorgeschoben um sich dagegen zu wehren. 

Der Deutsche Bundestag beschloss eine Änderung des MRRG (Melderechtsrahmengesetzes). Darin heißt es, dass Meldeämter Daten an Unternehmen verkaufen dürfen und niemand kann dagegen mit Erfolg Einspruch erheben. Bisher durften die Meldeämter nicht ohne Einwilligung die Daten für Werbezwecke oder für den Adresshandel herausgeben. Das ist nun vorbei. Unternehmen können sich sogar die Adressdaten der Bürger bestätigen und korrigieren lassen. Sollte der Bundesrat diesem Gesetz zustimmen, so tritt es am 01. November 2014 in Kraft. Nähere Informationen dazu und politische Stimmen findet ihr bei gulli.com.

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Was ist mit diesem Staat eigentlich los? Auf der einen Seite besteht eine Meldepflicht und auf der anderen Seite dürfen unsere Daten verkauft werden und ein Widerspruch soll zwecklos sein. Bedeutet also, dass der Staat mit unseren Daten Geld verdient und dies sogar fördert. Eine bodenlose Frechheit die sich damit erlaubt wird. Webmaster werden abgemahnt, weil sie in ihren Datenschutzerklärungen einen Punkt nicht ausführlich genug behandelt haben, die sich sowieso kaum einer durchliest und der Staat darf mit meldepflichtigen Daten bares Geld verdienen. Verkehrte Welt!

Kommentare (1)

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