Rechtstipps für Blogger in der c’t 10/2012

Daniel 28/04/2012

In der aktuellen Ausgabe der c’t (Ausgabe 10/2012) wird das Thema „Rechtstipps für Blogger“ als eines der Hauptthemen auf dem Titelblatt angerissen. Zudem erhielt ich die Informationen durch bekannte Blogger bei Facebook und kaufte mir daraufhin die aktuelle Ausgabe.

Auf den Seiten 138 – 140 wird dann vor allem an einem Beispiel die verschiedenen presserechtlichen Ansprüche gegen Blogger aufgezeigt. Dazu zählt das „Laienprivileg“, der „Respekt vor der Wahrheit“, Meinung und Tatsachenaussagen und der Unterlassungsanspruch. Außerdem wird noch aufgezeigt, wie man sich vielleicht verhalten sollte. 

Im Beitrag selber wird vor allem von der Professionalisierung von Blogs gesprochen. Vor allem wird darin darauf eingegangen, wie Blogger mit Pressemeldungen umgehen sollten und wie Quellen zu behandeln sind.

Kernaussagen und Hilfen für Blogger

Eines der wichtigsten Punkte war vor allem das Laienprivileg, wobei man im Beitrag selbst keine eindeutige Stellung dazu erhält und es eine Einteilung noch gar nicht gibt. Weiterhin sind Dinge wie „Respekt vor der Wahrheit“ sowieso klar und auch, dass man Kritik und Meinungen nicht beleidigend äußern sollte und eben auch der Wahrheit entsprechen sollte. Gleichzeitig aber mit gewissen Aussagen auch sehr vorsichtig umgehen sollte.

Nachdem ich den Beitrag gelesen hatte, wusste ich genauso viel wie vorher auch. Im Grunde wird auf die wenigen Themen eingegangen und Beispiele genannt. Am Ende erhält man lediglich den Eindruck, dass sowieso alles individuell gehandhabt werden muss und pauschale Einstufung gar nicht möglich sind.

Fazit

Im Grunde danke ich für den dreiseitigen Artikel, aber wo waren da jetzt die Tipps? Wer Texte ins Internet setzt, sollte die dort genannten Punkte längst verinnerlicht haben und kennen. Ich hätte mir an dieser Stelle viel eher etwas zu Abmahngründen und mögliche Lösungen gewünscht. Wo liegen Abmahngründe vor und welche Stolperfallen gibt es? Wie müssen Blogger mit dem Einbinden von Medien umgehen und wo bekommt man wirklich lizenzfreie Bilder?

Solche Themen haben dort eindeutig gefehlt. Wenn man also die Überschrift „Rechtstipps für Blogger“ anpreist, dann erwarte ich auch mehr wie drei Seiten und inhaltlich hätte man noch viel mehr auf meine offenen Fragen eingehen können. Ansonsten bietet der Beitrag aber einen kleinen Einblick über die rechtliche Lage bei Meinungen, Tatsachen und dem Pressekodex.

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