Zukunft des Sportwettens in Deutschland

Thomas Jacob 07/08/2020

Nur weil ein Gericht sagt, dass wir müssen, heißt das nicht, dass wir müssen. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung des Darmstädter Regionalrates (DRC) in Deutschland, der beschlossen hat, eine gerichtliche Anordnung zu ignorieren, die dem Rat die Erteilung von Lizenzen für Online-Sportspiele untersagt. Trotz der Entscheidung des Gerichts nimmt der Darmstädter Regionalrat immer noch Anträge von Betreibern entgegen und wird diese weiterhin prüfen, in der Zuversicht, dass die Gerichte letztendlich zur Besinnung kommen werden.

Beschluss des Darmstädter Verwaltungsgerichtes

Sportwetten FußballDas Darmstädter Verwaltungsgericht (DAC), eines der fünf Bundesgerichte in Deutschland, erließ seinen Beschluss, nachdem das Lizenzierungsverfahren von einem österreichischen Glücksspielanbieter, Vierklee, in Frage gestellt worden war. Das Unternehmen argumentiert, dass das Verfahren zur Beantragung einer Lizenz für den Betrieb des Sportwettens im Land diskriminierend und nicht transparent ist, und das Gericht stimmte zu, das Verfahren einzustellen, während der Fall verhandelt wird. Übrigens können Sie auf Protipster.de immer aktuelle Informationen zum Thema Sportwetten erhalten, deshalb lohnt es sich, die Webseite ständig zu überprüfen.

Vierklee beschwert sich darüber, dass mit dem neuen Drittstaatsvertrag über Glücksspiele die Kriterien für die Beantragung einer Sportglücksspiellizenz verwirrend sind und dass der Prozess deutsche Unternehmen begünstigt, die Erfahrung in der Online-Glücksspielbranche haben. Das Unternehmen ist außerdem der Ansicht, dass der rechtliche Rahmen willkürlich und „diskriminierend“ ist, da er keinen einheitlichen Starttermin für Online-Glücksspiele bietet.

Berufung gegen die Aussetzung

Die vom DAC angeordnete Aussetzung bedeutet nicht, dass das Gericht den Argumenten von Vierklee zustimmt, nur, dass es bereit ist, den Beschwerden eine faire Gelegenheit zu geben, gehört zu werden. In der Zwischenzeit hat der Darmstädter Regionalrat bereits beim Kasseler Verwaltungsgericht (KAC), einem weiteren Obersten Gerichtshof in Deutschland, Berufung gegen die Aussetzung eingelegt und wird ihre Geschäftstätigkeit bis zur Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses fortsetzen.

Aufgrund der Anordnung des DAC kann zwar keine Lizenz für Sportspiele ausgestellt werden, die Antragsteller können jedoch weiterhin überprüft und priorisiert werden. Auf diese Weise können die Lizenzen schnell ausgestellt werden, sobald sie ihre Anziehungskraft gewinnen. Sollte die Berufung abgelehnt werden, werden die mit ihren Anträgen eingereichten Gelder nicht zurückerstattet.

Die Entscheidung des Gerichts wurde von der Glücksspielgemeinschaft, insbesondere dem Deutschen Sportwettenverband (DSWV), nicht gut aufgenommen. Der Präsident der Gruppe, Mathias Dahms, sagte nach Bekanntgabe des Urteils im März: „Die Entscheidung des Gerichts ist ein schwerer Schlag für unsere Mitglieder. Obwohl uns der Gesetzgeber bereits 2012 Zugeständnisse versprochen hatte, ist eine frühzeitige Genehmigung, die durch den seit Jahresbeginn geltenden staatlichen Glücksspielvertrag hätte möglich sein sollen, nun wieder in den Sternen.”

Er fügte hinzu: „Es ist besonders ärgerlich, dass es schon lange Genehmigungen geben könnte. Das Glücksspielkollegium konnte seit Wochen keine Einigung erzielen, obwohl alle Entscheidungen getroffen werden sollten. Dieses Gremium von 16 zuständigen Beamten der staatlichen Ministerien ist für die endgültige Freigabe der Genehmigungen verantwortlich.“

Fazit

50 Glücksspielunternehmen haben Anträge auf Durchführung des virtuellen Sportwettens in Deutschland gestellt. Dies bedeutet, dass der Darmstädter Regionalrat, eine von nur zwei Stellen, die Anträge auf Sportspiele genehmigen können, viel zu tun hat und nicht an die Seitenlinie gezwungen werden möchte, während die Gerichte den Fall verhandeln. Es ist nicht klar, wann das Kasseler Verwaltungsgericht die Debatte in seinen Kalender aufnehmen wird.

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