Die französische Datenschutzbehörde belegt den Suchmaschinenanbieter Google mit einer Strafe
Silvan Mundorf 09/01/2014Google muss eine Strafe in Höhe von 150.000€ zahlen, da das Zusammenführen der über verschiedene Googledienste gesammelten Daten gegen französisches Recht verstößt. Des Weiteren muss Google französische Nutzer über diese Problematik aufklären.
Im März des Jahres 2012 führte Google auf allen angebotenen Diensten eine neue Datenschutzerklärung ein, die dem Unternehmen erlaubt die Daten über jede Person zusammenzuführen und ein großes Datenprofil anzulegen. Frankreichs Datenschutzbehörde, die Commission Natinale de L’Informatique et des Libertés, erteilte nun, dass dies nicht mit dem französischen Gesetz konform sei und belegte Google mit einer Strafe von 150.000€.
Mit dieser Einschätzung steht die CNIL nicht alleine da. Auch in Spanien und den Niederlanden stieß die Neuregelung von Google auf Proteste und hatte Strafen zur Folge. Die Nutzer der Googledienste haben in der Regel keinerlei Möglichkeiten ihr Recht auf Privatsphäre durchzusetzen und werden von dem mächtigen Konzern regelrecht ausspioniert.
Google wird vorgeworfen die Nutzer gänzlich im Unklaren darüber zu lassen, wann ihre Daten gespeichert werden und zu welchem Zweck dies geschieht. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Personen auch keinen Widerspruch gegen die Sammlung der Daten erheben können. Auch das Platzieren von Cookies liefe nicht ganz sauber ab, so die CNIL. Der Nutzer wird zu keinem Zeitpunkt um sein Einverständnis gebeten und erhält auch keine Informationen darüber, wie lange die teilweise sensiblen Daten in der Datenbank Googles verweilen werden.
Google führte die neuen Datenschutzregelungen ein, um die Nutzer der angebotenen Dienste gezielter bewerben zu können und so die Werbeeinnahmen in die Höhe zu treiben. Je umfangreicher der Datensatz zu einer Person ist, umso präziser kann die Werbung auf ihn zugeschnitten werden und umso wahrscheinlicher ist es, dass diese fruchtet und ein Einkauf getätigt wird.
Vor nur einem Monat hatte bereits die spanische Datenschutzbehörde AEPD dies bemängelt. Es resultierte eine Strafe in Höhe von 900.000€
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