GEMA geht in Berufung gegen YouTube

Daniel 22/05/2012

Obwohl die Verhandlungen zwischen der GEMA und dem Online-Videoportal YouTube eigentlich noch in vollem Gange waren, legte die GEMA nun Berufung gegen das aktuelle Gerichtsurteil ein. Das Urteil in erster Instanz war dabei vom Landgericht Hamburg gefällt worden.

Dort hatte man entschieden, dass YouTube gewisse Inhalte, bei denen eine Verletzung des Urheberrechts vorlag, hatte löschen müssen. Ebenso war man bei YouTube dazu aufgefordert dafür zu sorgen, dass solche Inhalte von Usern nicht wieder so leicht auf die YouTube Plattform hochgeladen werden könnten. 

Gema vs. Youtube

Doch das ging der GEMA anscheinend noch nicht weit genug. Denn das Landgericht Hamburg sah bei YouTube keine Täterhaftung. Mit dem Einlegen der Berufung kann man die auf das Urteil folgenden Verhandlungen der beiden Parteien wohl als gescheitert bewerten.

Denn YouTube und die GEMA hatten versucht einen Kompromiß in Bezug auf die Lizenzierung der Videos zu finden. In diesem Zusammenhang konnten sich die beiden Parteien aufgrund unterschiedlicher Interessen jedoch nicht einig werden und waren zudem unstimmig in Bezug auf die Veröffentlichung der Verhandlungsergebnisse.

Mittlerweile hat auch YouTube reagiert und ebenfalls Berufung eingelegt, da man sich den Einsatz gewisser Filter so nicht vorschreiben lassen wolle. Das Resultat ist also eine Verhärtung des Streits bei beiden Seiten und ein Lösungsversuch muss nun erneut vor Gericht statt finden. Bis zum nächsten Verhandlungsdatum beim Oberlandesgericht in Hamburg kann jedoch noch bis zu ein ganzes Jahr vergehen.

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