Erstabmahnung soll unter 100 Euro kosten

Daniel 22/04/2012

Abmahnung haben sich mittlerweile als gutes Geschäftsmodell bezeichnet. Riesige Beträge werden jedes Jahr durch Urheberrechtsverletzungen und falschen Angaben eingesackt. Doch ein Gesetzentwurf könnte dem in Zukunft vorbeugen. Dabei soll eine Erstabmahnung bei einer Verletzung des Urheberrechts durch Privatpersonen weniger als 100 Euro kosten. Das Justizministerium teilte dabei auch weiter mit, dass Abmahnung kein eigenständiges Geschäftsmodell werden dürfte.

Meiner Meinung ist es dafür schon zu spät. Abmahnung sind zu einem Geschäftsmodell geworden. Es gibt Anwälte, die regelrecht ihr monatliches Einkommen rein durch Abmahnungen verdienen. Fälle davon gibt es im Internet genug. Das Urheberrecht muss geschützt werden und das ist auch absolut richtig, allerdings finde ich den Schritt der Erstabmahnung absolut in Ordnung. Bei einer erstmaligen Verletzung des Urheberrechts sollte keine überhöhte Gebühr fällig werden. 

Die Festsetzung der Höhe einer Abmahngebühr gehört zu einem großen Verbraucherschutzpaket. Demnach sollen dort auch Regelungen zu unseriösen Inkasso-Unternehmen und Telefonwerbung getroffen werden. Das Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung soll auf 300.00 Euro statt bisher 50.000 Euro angehoben werden.

Es dürfte ein Schritt in die richtige Richtung sein, allerdings vermute ich, dass sich aufgrund der Neuregelung  die Zahl der Erstverstöße gegen das Urheberrecht erhöhen könnte. Allerdings darf dies auch nicht als Abzockmethode genutzt werden.

Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de

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