Kino.to Nutzer im Visier der Staatsanwaltschaft Dresden
Daniel 16/02/2012Im Juni 2011 wurde das Streaming-Portal Kino.to vom Netz genommen und nun erwähnt die Staatsanwaltschaft Dresden das Strafverfahren gegen einige Nutzer zu eröffnen. Kino.to war eine der führenden Plattformen die aktuelle Kinofilme und Serien gestreamt haben. Diese Tatsache an sich ist schon strafbar da definitiv eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Doch alleine darum geht es der Staatsanwaltschaft gar nicht. Tatgegenstand sind hierbei vielmehr die unterschiedlichen One-Klick-Hoster auf denen das Material zwischengelagert und auch angesehen wurde. Denn Kino.to hat die Filme und Serien nicht selbst gehostet sondern diese externen Dienste genutzt. Viele dieser Hoster gehören laut Staatsanwaltschaft einigen Nutzern selbst und dies ist auch der Punkt der die aktuellen Ermittlungen betrifft.
Um Kino.to in vollem Umfang und vor allem auch werbefrei nutzen zu können war es notwendig sich einen sogenannten „Premium Account“ anzulegen. Dieser war nicht kostenfrei sondern konnte beispielsweise via Paypal bezahlt werden und bot dann unterschiedliche Vorzüge im Vergleich zu einem kostenlosen Account. Um nun gegen einzelne Nutzer vorgehen zu können steht die Staatsanwaltschaft in der Beweispflicht. Es muss schlüssig nachgewiesen werden welcher Nutzer wann in welchem Umfang spezielle Filme und Serien angesehen haben.
Laut aktueller Meldung der Staatsanwaltschaft haben Ermittler tatsächlich einige Nutzer und ihr Nutzungsverhalten tadellos identifizieren können. Es soll nun jedoch nicht um einen Verstoß gegen das Urheberrecht gehen sondern vielmehr soll geprüft werden inwieweit die zahlenden Nutzer tatsächlich belangt werden können. Immerhin haben diese die gewerbliche Urheberrechtsverletzung seitens Kino.to nicht nur gefördert sondern auch finanziell unterstützt.
In Bezug auf diese Tatsache sind die Ermittlungen aktuell in vollem Gange, die Staatsanwaltschaft möchte jedoch keinesfalls alle Nutzer kategorisch kriminalisieren.
Quelle: heise.de
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