Blogger und das Amazon-Partnerprogramm – Wichtiger Hinweis!

Daniel 27/11/2010

Amazon Partnerprogramm

Das Blogger sich auch an Affiliate-Programmen beteiligen, ist vielen bewusst, doch nicht immer werden die Richtlinien auch entsprechend befolgt. Doch mit solchen Programmen, können sich Blogs finanzieren. Für einen Kauf über den eingebauten Link / Banner / Layer erhält der Blogger eine kleine Provision (die wirklich sehr klein ist) und wird für seine Rezension zu einem Produkt ein wenig entlohnt.

Auf diesem Gebiet können wir ruhig mit offenen Karten spielen und einige von euch nehmen auch am Partnerprogramm von Amazon teil. Bei eisy bin ich jetzt auf einen wichtigen Hinweis gestoßen und auch Kalliey® macht auf diese Information aufmerksam. Diesen Hinweis sollte sicher jeder Teilnehmer genauer unter die Lupe nehmen und sich seine eigenen Gedanken dazu machen. Denn jeder der daran teilnimmt ist verpflichtet seine Seite entsprechend zu kennzeichnen.

Ab 01. Dezember gelten neue Richtlinien zur Programmteilnahme und dabei wird in dem Beitrag allerdings auch erwähnt, dass diese Änderung gar nicht neu ist, sondern lediglich auch die Franzosen sich nun auch daran halten müssen.

Zitat aus den Teilnahmebedingungen:

10. Bezeichnung als Partner

Sie dürfen keine Pressemitteilungen oder sonstige öffentliche Bekanntmachungen in Bezug auf diese Vereinbarung, Ihre Nutzung der Inhalte oder Ihre Teilnahme am Programm veröffentlichen. Sie werden die Geschäftsbeziehung zwischen Amazon und Ihnen weder falsch darstellen noch besonders hervorheben (einschließlich der Aussage oder der impliziten Aussage, dass Amazon Wohltätigkeitsorganisationen unterstützt, sponsert, befürwortet oder Beiträge an solche Organisationen leistet, oder durch Angabe von sonstigen Gründen), noch werden Sie eine Aussage bezüglich einer Geschäftsbeziehung oder Zugehörigkeit zwischen Amazon und Ihnen oder zwischen einer sonstigen Person oder juristischen Person angeben oder dies implizit angeben. Allerdings müssen Sie auf Ihrer Website Folgendes deutlich lesbar angeben: „[Bitte fügen Sie hier Ihren Namen ein] ist Teilnehmer des Partnerprogramms von Amazon Europe S.à.r.l. und Partner des Werbeprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Websites konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Werbeanzeigen und Links zu amazon.de Werbekostenerstattung verdient werden können.“

Ich habe mir das nun auch mal zu Herzen genommen, denn ich möchte nicht ausgeschlossen werden. Bisher habe ich in diesem Bezug noch nichts negatives mitbekommen und es heißt ja, man solle keine schlafenden Hunde wecken, allerdings ist Vorsorge immer besser. Ob eine Kennzeichnung hier im Impressum jedoch ausreicht weiß ich nicht, habe es aber mal getan.

Kommentare (6)

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