Schluss mit den lästigen Abofallen!

Daniel 13/12/2010

© pixelio.de / Gerd Altmann

Rezepte, Hausaufgabentipps, Horoskope, kostenlose Beratungen und viele weitere Informationen die wir täglich im Web abrufen wollen, sollen uns angeblich kostenlos zur Verfügung stellen. Oft werden wir durch Werbebanner und Buttons darauf aufmerksam gemacht und klicken, ohne uns weiter darüber Gedanken zu machen, diese an um an die Informationen zu gelangen. Schnell stecken wir da jedoch in einer versteckten Abofalle fest. So auch die bekannte Abofalle in Talking Tom, einer iPone-, iPad- und Android-App

Schlimm sind hierbei die versteckten Kosten, welche nicht offen ersichtlich sind und man keinerlei Hinweise erhält. Plötzlich landet ein paar Wochen später ein Schreiben im Briefkasten, über den man aufgefordert wird, für eine bestimmte Leistung zu zahlen. Die Opfer wissen hier jedoch gar nicht worum es geht.

Vor allem Mobilfunknutzer wunderten sich bisher über hohe Rechnungen und konnten sich diese nicht erklären. Doch die Bundesregierung will dem endlich einen Riegel vorschieben, denn bisher konnte man sich kaum davor schützen und viele sind zu ängstlich, um sich gegen die Betrüger zu wehren. Dabei sollte man nie den Kopf in den Sand stecken.

Schon nächstes Jahr könnte es soweit sein, denn dann soll eine sogenannte „Buttonlösung„, wie sie bereits in Frankreich angewendet wird, bei uns eingeführt werden. Darin sollen Internet-Nutzer klare Hinweise auf eine Kostenpflicht erhalten. Wer also per Klick bestätigt, muss vorher deutlich auf die Kosten hingewiesen worden sein.

Ich habe da noch so meine bedenken, denn meiner Ansicht nach, dürften Klicks nicht einfach mal eben als Bestellbestätigung, vor allem für Abonnements genutzt werden. Hier sollte meiner Ansicht nach besonders fürs Web, eine besondere Form der Bestellung eingeführt werden. Die Interpretation von „deutlich hingewiesen“ ist wieder sehr weitreichend und genügt meiner Ansicht nach nicht.

Trotzdem gilt bisher als Tipp, solange das Gesetz noch nicht umgesetzt wurde, wer nichts bestellt hat, der brauch auch nichts bezahlen. Ein Vertrag kam durch diese „schon betrügerischen“ Maschen schließlich nicht zustande, denn ein Vertrag ist, eine schriftliche Willensübereinstimmung zweier (oder mehrerer) Vertragspartner. In diesem Fall wollte man ja gar nichts bestellen und wusste von den Kosten nichts.

Verbraucherschützer weisen jedoch daraufhin, zur Sicherheit die angeblichen Verträge und Rechnungen via Einschreiben zu bestreiten. Kostenlose Musterbriefe für Erwachsene und Minderjährige gibt es bei der Verbraucherzentrale www.vz-rlp.de/muster. Auch kommende Drohungen durch Anwälte und Gerichtsvollzieher können angeblich getrost ignoriert werden. Oft wird damit versucht, das Geld regelrecht einzutreiben.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung!

Kommentare (6)

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