Handyverträge – 5 Dinge, in denen sich diese unterscheiden
Thomas Jacob 22/09/2014Einen Handyvertrag bekommt man mit mehr oder minder gleichen Vertragsbestandteilen bei jedem Telekom-Anbieter. Dass diese sich in ihren Leistungen sehr unterscheiden, merkt man oft erst bei Benutzung des Handys und allerspätestens beim ersten Support-Fall. Was sind – neben den monatlichen Kosten natürlich – die häufigsten Vertragsbestandteile, in denen sich Handyverträge voneinander unterscheiden und wie findet man heraus, auf welchen Bestandteil man für den persönlichen Nutzungsfall besonderen Wert legen muss?
Datenflatrates und ihr Umfang
Eine Datenflatrate kann bedeuten, dass LTE-Geschwindigkeit zwar grundsätzlich zur Verfügung steht, diese Geschwindigkeit aber nur bis zu einem gewissen monatlichen Datenvolumen angeboten wird. Überschreitet man es, wird die Geschwindigkeit gedrosselt und man kann mit dieser weitersurfen, so viel man will. Eine Flatrate ist das rein rechtlich zwar, aber keine besonders faire. Dennoch enthalten viele (fast jeder) Handyverträge diesen Passus und der Vertragspartner merkt erst bei der Benutzung, was er abgeschlossen hat. Lieber sollte man etwas mehr zahlen, als schon Anfang des Monats mit nur verlangsamtem mobilem Internet dazustehen. Besonders vorsichtig muss man bei den Internet-Flats für mobiles Internet sowie bei den Telefoniegebühren für In- und Ausland und in die Handynetze sein. In diesen Kategorien werden besonders oft Drosselungen eingebaut.
Telefoniemöglichkeiten
Meistens ist die Telefonie über eine Flatrate geregelt. Das muss aber insbesondere für das Ausland sowie für deutsche und ausländische Handynetze nicht der Fall sein. Beim Neuabschluss sollte man darauf achten, wie viele Inklusivminuten der Handyvertrag vorsieht und wie viel die Gesprächsminute danach kostet. Heutzutage muss man fast keinen Handyvertrag mehr unterschreiben, bei dem nicht alles inklusive ist, sodass man insbesondere bei einem neuen Abschluss Wert darauf legen sollte, dass man ohne Bedenken telefonieren kann.
Vertragslaufzeiten und Handy-Angebote
Neuverträge werden meistens zusammen mit einem Handy abgeschlossen. Dieses wird über eine bestimmte Laufzeit „abgezahlt“, nach Ablauf der typischen 24-Monate-Frist gehört das Handy dem Kunden und er kann einen eventuellen SIM-Lock entfernen. Neuverträge ohne dazugehöriges Handy fallen etwas günstiger aus, da in diesem Rahmen kein neues Handy mit abbezahlt werden muss. Steht eine Verlängerung des bestehenden Vertrags im Raum, sollte daher geprüft werden, ob ein anderer Anbieter eine günstigere Variante mit ähnlichen Leistungen anbietet. Wenn man auf Service-Leistungen verzichten kann, bekommt man bei einem Wechsel nach Ablauf der Vertragslaufzeit womöglich die gleichen Leistungen für sehr viel weniger Geld. Geht man dagegen einen Handyvertrag ohne dazugehöriges Handy ein, sollte man auf die Mindestlaufzeit verzichten, da sie dann nicht mehr zwingend notwendig ist und es einen ähnlichen Vertrag ohne diese sicher woanders gibt.
Kostenlose Boni zum Vertrag
Der Markt um Handyverträge ist sehr hart umkämpft und auf Vergleichsseiten wie http://www.
Kündbarkeit
Jeder Handyvertrag ist kündbar – die Frage ist nur, zu welchem Bedingungen. Gibt es eine Mindestlaufzeit, so muss diese eingehalten werden, bevor der Vertrag gekündigt werden kann. Allerdings liegt der Zeitpunkt zum Versand der Kündigung noch weit vor diesem Stichtag; wird er versäumt, läuft der Handyvertrag in der Regel noch einmal für die gleiche Zeit weiter. Bei manchen neueren Handyverträgen, die keine Mindestlaufzeit beinhalten, kann der Handyvertrag bei Überschreitung des letzten Kündigungstermins auch für kürzere Zeit weiterlaufen. Am besten informiert man sich bereits beim Abschluss über das Vorgehen bei einer Kündigung, sodass man im Fall der Fälle rechtzeitig reagieren kann.