Müssen Blogger den Namen der Nutzer bei Kommentaren herausgeben?

Daniel 17/07/2012

Bei eRecht24 wurde dieses Thema sehr interessant behandelt. Kurz und knapp sind die Fakten gehalten und schnell erhält man als Blogger eine kleine Übersicht. Ein Problem in Blogs sind vor allem die Kommentare, dies verhält sich für mich ähnlich wie bei Foren. In gewisser Weise ist der Betreiber einer Seite einfach verantwortlich für dessen Inhalte.

Oft genug passiert es, dass sich andere Nutzer durch Kommentatoren verletzt fühlen und demnach auf ihren Auskunftsanspruch pochen und die Daten der Nutzer verlangen. In dem dort genannten Fall hatte eine anonyme Person einen Kommentar hinterlassen. Ein weiterer Nutzer fühlte sich durch dessen Kommentar in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.v

Über den Klageweg wollte dieser dann gegen diese anonyme Person vorgehen. Jedoch benötigt dieser dafür erst die Daten der Person. Der Blogbetreiber wollte diese aber nicht herausgeben. Grundsätzlich hat nach einem Beschluss vom 08.02.2012 (Az.: 4 U 1850/11) der Kläger ein Recht auf seinen Auskunftsanspruch.

blogs

Insgesamt steht dies aber im Widerspruch mit bisherigen Entscheidungen. Dazu zitiere ich das Fazit von eRecht24:

Zwar sieht das OLG Dresden grundsätzlich einen Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber für gegeben an. Allerdings steht die Entscheidung im Widerspruch mit der bisherig ergangenen Rechtsprechung zum Thema. So hatte bereits das OLG Hamm (Beschluss vom 03.08.2011 – Az.: I-3 U 196/10) sowie der BGH (Urteil vom 23.06.2009 – Az.: VI ZR 196/08) entschieden, dass keine Auskunftspflicht des Blogbetreibers besteht. Vielmehr sehen diese Gerichte die anonyme Nutzungsmöglichkeit einer Plattform gerade auch von der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 GG umfasst. Ein Auskunftsanspruch kann nach diesen Gericht nur dann bestehen, wenn ein Gericht die Grenze zur Schmähkritik überschritten oder eine unwahre Tatsachenbehauptung als gegeben ansieht.

Wenn eine Kritik eine Form der Beleidigung annimmt, dann schalte ich diese doch erst gar nicht frei und lösche diese. Dazu sollte ich als Blogbetreiber doch in der Lage sein, oder? Gut, wenn angebrachte Kritik doch für ein entsprechendes Gemüht bei einem anderen Kommentator sorgt, dann kann ich als Betreiber auch nicht viel dagegen machen. Jedoch würde ich es also so verstehen, dass eine Auskunftspflicht bei vernünftiger Kritik nicht besteht. Aber ob man auf sein Recht in diesem Fall bestehen muss? Eventuell lässt sich da sogar eine Auseinandersetzung über einen anderen Weg lösen. Aber auch hier kommt es wieder auf den einzelnen Fall an. Jedoch ist es erstaunlich, wie unterschiedlich dies teilweise entschieden wird.

Kommentare (7)

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