Winterreifenpflicht steht vor der Tür
Daniel 21/10/2010Bisher war die Regelung der Winterreifenpflicht sehr schwammig ausgelegt und sorgte oft für größere Probleme da sie sehr ungenau ist. Trotz der schwammigen Gesetzeslage muss man auch weiterhin mit entsprechenden Bußgeldern bei einem Verstoß rechnen. Bereits für diesen Winter soll dies jedoch wesentlich deutlicher in den Gesetzen verankert werden. Der Entwurf könne bereits am 15. Oktober in die Länderkammer eingebracht werden und somit bei einer Zustimmung schon ab dem 16. Oktober gültig sein.
Momentan macht auch uns das Wetter einen ordentlichen Strich durch die Rechnung und der Oktober zeigt sich von seiner besten Seite und stimmt uns optimal auf den aktuellen Herbst ein. Schon jetzt sind erste Schneefälle zu verzeichnen. Erst letztes Wochenende wechselte ich die Winterreifen bei dem Auto meiner Freundin. Besonders der Laubfall ist ein sehr ernstzunehmendes Risiko und ist gleichzusetzen mit Eis und Schnee.
Wer also also ebenfalls nicht in Konflikte mit dem Gesetz verwickelt werden will, sollte ebenfalls rechtzeitig einen Reifenwechsel durchführen. Doch wie sieht das mit der KfZ-Versicherung eigentlich aus? Die Haftpflicht übernimmt auch weiterhin den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallfahrer keine Winterreifen genutzt hat. Ebenso sieht es auch mit der Vollkaskoversicherung aus. Die Schäden werden auch hier weiterhin übernommen. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Fahrer vor Fahrtantritt hätte erkennen müssen, dass die Sommerreifen zu den Witterungsverhältnissen absolut ungeeignet waren. In diesem Fall kann die Versicherungsleistung gekürzt werden.
Wer bei kalter, nasser und laubbesetzter Fahrbahn oder im Winter mit Sommerreifen fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Eine Gefährdung dieser Art, zeugt von fehlender und mangelnder Erfahrung und Kenntnis zum Thema Auto.
Bildquelle: © pixelio.de / A. Dreher
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