Genau das hat das Arbeitsgericht in Bochum erst kürzlich entschieden. Denn immerhin gebe es gegenüber Azubis immer noch eine besondere Fürsorgepflicht. Der Richterspruch richtet sich vor allem auf soziale Netzwerke aus. Schon das Arbeitsgericht in Dessau-Roßlau hat das so entschieden. Auslöser für diesen Rechtsstreit, den viele gebannt verfolgt haben, war die Kündigung eines 27-jährigen Auszubildenden. [...]
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