Sofortige Rufnummernmitnahme auch zu DeutschlandSIM möglich

Daniel 10/01/2013

Ich habe schon öfter über Mobilfunkverträge geschrieben und darin auch auf die häufig sehr langen Vertragslaufzeiten von 24 Monaten hingewiesen. Aus diesem Grund habe ich schon häufiger Studenten erlebt, die lieber auf eine PrePaid-Variante oder eben zu einem Anbieter wechseln, der kleine Tarife zu erschwinglichen Preisen anbietet. Als Beispiel habe ich hier DeutschlandSIM mit dem Kosten Limit und dem All-In 50 Paket ausgewählt. 

Jetzt kann es jedoch sein, dass man seine eigene Rufnummer mitnehmen möchte und am liebsten auch sofort. Die reine Rufnummerportierung ist schon seit 2002 im Telekommunikationsgesetz unter §46 festgelegt. Interessant wird es aber für diejenigen, die ihren Vertrag zwar noch die restlichen Monate laufen lassen wollen, trotzdem aber die alte Nummer sofort mit zu einem neuen Anbieter nehmen möchten.

sim

Im letzten Jahr wurde dazu das Telekommunikationsgesetz neu geregelt. So kann der Endnutzer nun auch die Rufnummer sofort portieren lassen, auch wenn der alte Vertrag noch besteht. Zwar bleiben die Verpflichtungen des Endnutzers weiterhin gegenüber dem alten Vertrag bestehen (Zahlung der Grundpreise / Vertragsbedingungen), die Rufnummer kann jedoch schon im neuen Vertrag genutzt werden.

Bei DeutschlandSIM gibt es dafür eine Schritt-für-Schritt-Anleitung wie es funktioniert mit der sofortigen Mitnahme der Rufnummer. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass der alte Anbieter eine Gebühr von bis zu 30 Euro für die Rufnummerportierung verlangen kann, DeutschlandSIM selbst berechnet allerdings keine Kosten wenn vom alten Anbieter dorthin gewechselt wird.

Es ist allerdings besonders wichtig auch darauf zu achten, ob man die Rufnummer „vorzeitig“ oder erst bei „Vertragsende“ portieren lassen möchte. So bleiben böse Überraschungen am Ende wenigstens erspart. Damit wäre zumindest der erste Schritt getan. Im zweiten Schritt müssen bestimmte Daten eingegeben werden und diese müssen mit den bisherigen Daten beim alten Anbieter übereinstimmen. Kleine Fehler können so schon zu einer Umständlichkeit werden. Die Verträge müssen auf den gleichen Namen lauten, ansonsten ist eine Abtretungserklärung notwendig.

Ganz ohne Termin geht es am Ende aber doch nicht und der bisherige Anbieter legt einen Termin für die Mitnahme der Rufnummer fest.

Ehrlich gesagt habe ich bisher immer nur eine neue Rufnummer beantragt und die alte einfach verfallen lassen. Sämtliche Kontakte wurden von mir informiert. Persönlich nervt es mich jedoch, wenn hin und wieder Massenmails verschickt werden und darin auf die neue Rufnummer hingewiesen wird. Hat man jetzt die aktuelle Nummer oder nicht? Es kommt zwar nicht häufig vor, aber dennoch könnte man eigentlich die alte Nummer behalten. Deshalb finde ich die neue Gesetzgebung mehr als vorteilhaft für den Endnutzer.

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