Muss der Admin-C für Spam haften?

Daniel 24/08/2012

In einem Urteil vom 03.07.2012 (Az.: 5 U 15/12) ging es genau um diese Frage. Dabei hatte ein Mann geklagt, weil er ungefragt etliche Werbemails für Ferienwohnungen bekam. Natürlich schrieb er die Inhaber der Seite mehrfach an und erhielt trotzdem weiterhin Werbemails. Das ließ er sich nicht gefallen und ging juristisch gegen den administrativen Ansprechpartner (Admin-C) der Domain vor. Diesen bekam er sehr einfach über die DENIC heraus.

Wie es aber zu erwarten war, wurde die Klage abgewiesen. Grund hierfür ist, dass der Admin-C weder ein Täter noch ein Teilnehmer ist. Das Gericht sah das Versenden der Werbemails als eigenständige Handlung und der Admin-C sei nicht dafür verantwortlich. Aufmerksam geworden auf diesen Beitrag bin ich durch die Nicole geworden.

Die Begründung des Gerichts würde ich als „richtig“ einstufen. Der Admin-C ist der Ansprechpartner der Domain bzw. der Administrator, jedoch nicht der Inhaber einer Domain. Wobei der Inhaber auch gleich der Admin-C sein kann, so wie es im privaten Bereich z.B. der Fall ist. Es ist jedoch laut der DENIC so, dass für eine Registrierung einer DE-Domain der Admin-C aus Deutschland kommen muss. In diesem Fall war es so, da der Inhaber aus dem Ausland kam, der Admin-C aber aus Deutschland.

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