Verkauf getätigt? Denkste, hab doch gar nicht geboten

Daniel 08/07/2012

So einfach wie es im Titel klingt scheint es auch zu sein. Die Auktionsplattform eBay wird für private Verkäufer immer uninteressanter. Ab und an versteigere ich dort noch einzelne Artikel, aber die Preise für das Einstellen und die Rahmenbedingungen lassen einen immer weiter zweifeln. In einem jetzigen Urteil wird die Problematik mal wieder so richtig gut verdeutlicht. Gelesen und gefunden habe ich die Informationen dazu bei heise.

Wir gehen mal davon aus ein Artikel wird über den regulären Weg versteigert. Der Verkäufer freut sich über das nette Sümmchen seines Artikels und wartet nun gespannt auf die Zahlung des Käufers. Jetzt kommt der Käufer aber auf die Idee und sagt einfach er habe nicht geboten. Er wüsste auch nicht wer wann oder wie an seinen Account gelangt ist. Pech gehabt, du als Verkäufer bist dann der Dumme und die eBay-Gebühren? Die trägst du gleich mit und bleibst darauf sitzen. 

kaueferschutz

In einem Urteil des Oberlandesgericht Bremen klagte ein Verkäufer, der ein Motorrad auf eBay versteigerte. Es kam anscheinend ein nettes Sümmchen zusammen und der Käufer teilte aber am Ende mit, er habe gar kein Gebot abgegeben. Im Gegenteil, der Käufer vermutet sogar ein Missbrauch mit seinem Account. Der Verkäufer setzte also das Motorrad erneut ein und verkaufte es zu einem wesentlich geringeren Betrag. Anschließend verklagte er den vorherigen Käufer auf Schadenersatz des Differenzbetrags.

Wie entschied das Gericht? Der Kläger müsse nachweisen können, dass der Käufer „eine Willenserklärung über seine Kaufabsicht“ abgegeben habe müsse und dies nicht der Fall sei. Du als Verkäufer musst also nachweisen können, dass der Käufer den Account rechtsmäßig genutzt hat und kein Datenmissbrauch stattgefunden hat. Verkäufer sind zunehmend die Dummen und haben kaum Möglichkeit mehr noch irgendwie siegreich gegen so etwas vorzugehen.

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