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Gema gegen Youtube – Das Urteil wird im April erwartet

Veröffentlicht von Daniel am 18 Feb 2012 / 0 Kommentare -


Schon seit einer Weile herrscht ein unerbittlicher Krieg zwischen der Videoplattform Youtube und der Verwertungsgesellschaft Gema, rund zwei Jahre versuchen die beiden Parteien auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, bisher jedoch vergeblich. Am 20. April soll nun endlich entschieden werden wie der Rechtsstreit ausgeht, denn dann entscheidet das Gericht wie es weitergeht.

Die Gema verlangte von Youtube ein Dutzend geschützte Werke von der Plattform zu löschen und dafür zu sorgen dass diese auch nicht mehr hochgeladen werden. Hauptgegenstand der Verhandlung ist nun die allgemeine Frage ob Youtube selbst genug Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung stellt um dafür zu sorgen dass urheberrechtlich geschütztes Material schnellstmöglich wieder entfernt wird und idealerweise auch nicht mehr hochgeladen werden kann.

Gema vs. Youtube
Die Anwälte von Google sind selbst der Ansicht dass das vorhandene Filtersystem hervorragend arbeitet und kein Grund zu Beanstandungen offen lässt. Doch die Gema bezweifelt dies vewehement, ganz besonders bei alternativen Musikversionen wie beispielsweise Live-Aufnahmen oder diversen Mitschnitten arbeitet das System laut Gema eher unzuverlässig. Das erwähnte Filtersystem Content ID dient Rechteinhabern dazu ihr eigenes Material auf Youtube zu suchen und dann entfernen zu können.

Die Gema verlangt nun jedoch einen Wortfilter von Youtube. Dieser soll die Videobeschreibung durchsuchen und gegebenenfalls blockieren. Doch Google geht davon aus dass dieses System viel zu fehleranfällig wäre und lehnt den Einsatz entsprechend ab.

Der Streit selbst dauert nun schon seit zwei Jahren an. Schon im März 2009 sind die beiden Parteien bei einer Verhandlung auf keinen grünen Zwei gekommen. Monatelange Gespräche zogen ins Land und im Mai 2010 hat die Gema sämtliche Verhandlungen als gescheitert erklärt und zog als letzte Instanz nun nochmals vor Gericht. Am 20. April wird jetzt allseits gespannt die Entscheidung erwartet.

Quelle: heise.de


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