Facebook und das Urheberrecht

Daniel 22/01/2012

Das soziale Netzwerk ist sicherlich inzwischen bei einem Großteil der Bevölkerung bekannt. Sehr viele Privatpersonen, aber auch Unternehmen tummeln sich in Facebook. Das viele Nutzer, insbesondere Teenager und Kinder, sehr sorglos mit ihren Daten umgehen ist kein Geheimnis.

Aber auch viele Unternehmen scheinen es mit den Regeln nicht so genau zu nehmen. Insbesondere im Bereich der Urheberrechtsverletzungen, also wenn fremde Inhalte als die eigenen ausgegeben werden, kommt dies sehr häufig vor.

Es werden die verschiedensten Medien, wie Bilder oder Videos, zur Auflockerung der Seite  verwendet. Eine solche Facebook-Seite ist auch mit Links gefüllt und lebt von den Kommentaren der Besucher. Wer jedoch denkt, dass der Auftritt bei Facebook einem von aller Vorsicht entbindet, der täuscht.

Wer einen Blog oder eine Homepage betreibt, der darf keine fremden Inhalte verwenden – für Facebook gilt das Gleiche. Die Rechte der Dritten müssen beachtet werden. Auch im Beispiel mit den Links zu anderen Seiten stellen sich diverse Haftungsfragen.

Bei Urheberrecht ist es nun so, dass der geistige Schöpfer und somit Eigentümer über die alleinige wirtschaftliche Nutzung der Inhalte verfügen darf. Nur dieser darf es verbreiten oder vervielfältigen. Wenn er anderen Leuten die Rechte der Nutzung eingeräumt hat, dann ist es hingegen wieder unbedenklich.

Daher ist es für Betreiber von Facebook-Seiten immer besser, zuvor um Erlaubnis zu bitten. Zitate dürfen hingegen, wenn diese gekennzeichnet werden, gepostet werden. Auch Links sind unproblematisch, sofern die kleine Vorschaugrafik deaktiviert wird.

Laut Nutzungsbedingungen von Facebook ist der Betreiber seiner Seite für seine Inhalte verantwortlich und müsste mit den rechtlichen Konsequenzen leben.

Quelle: heise.de

Kommentare (2)

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